Förderantrag Grundschule Bentwisch

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bentwisch,

anbei mein Anschreiben an die Ministerin für Bildung und Kitaförderung des Landes MV Frau Oldenburg und die Antwort aus ihrem Haus.

Hintergrund ist eine Information aus dem Landwirtschaftsministerium wonach es in 2023 keine Fördermittel für Schulen über das  ILERL M-V Förderprogramm geben wird.

Offiziell ist diese Information natürlich noch nicht, aber wenn irgendwann im April die Bescheide ergehen, haben wir ein Zeitproblem. Sofern wir umbauen, müssen wir das in den Sommerferien anfangen. Wer schon mal innerhalb eines Gebäudes umgebaut hat weiß: es wird einen gewaltigen „Schweinkram“ geben und Lärm. Deshalb ist ein Unterricht während der gröbsten Abbruch- und Umbauarbeiten undenkbar. Die zusammenhängende Zeit von 6 Wochen Sommerferien ist leider die einzige im Jahr wo man sowas anfassen kann. Daher der Zeitdruck. Wenn wir noch ein weiteres Jahr warten müssen, geht das zu Lasten der Lernbedingungen unserer Kinder und der Arbeitsbedingungen unserer Lehrerinnen und Lehrer. Dann sehen wir uns möglicherweise dazu gezwungen, das sehr flächenintensive System des jahrgangsübergreifenden und inklusiven Unterrichtes aufgeben zu müssen. Darüber habe ich die Ministerin informiert und da ein Ablehnungsbescheid aus Güstrow zu erwarten ist, mich schon jetzt an sie gewandt.

Auf Herrn Zielkes Blog wollte eine anonyme Kommentatorin informiert werden, wenn es auf mein Schreiben an die Frau Ministerpräsidentin vom 20.12.2022 eine Reaktion gibt.

Wenn Sie interessiert sind, geht das auch direkt (Meine Telefonnummer: 0171 83 30 100), gern hier für alle:

Nein, ich habe bislang gar keine Reaktion, ich erwarte offen gestanden aber auch keine, das war auch eher als eine Mitteilung und vorsorglicher Hinweis gedacht,

wie ich mich verhalten werde, wenn´s tatsächlich finanziell ans „Eingemachte“ geht.

 

Schreiben des Bürgermeisters an das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung vom 23.02.2023

 

Antwortschreiben des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung vom 07.03.2023

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